Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften

Der Prüfungsausschuss Chemie informiert - FAQ

Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zu den Chemie-Studiengängen beantwortet. Der Fragekatalog wird kontinuierlich erweitert. Vermissen Sie bestimmte Themen? Dann schreiben Sie bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Allgemein

Formulare und wichtige Hinweise finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Für den Bachelor Chemie-Studiengang:

https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/bachelor-of-science/bsc-chemie-po-2021/

Für den Master Chemie-Studiengang:

https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/master/master-of-science-studiengaenge/msc-chemie-po-2021/

Laden Sie sich zunächst die Anerkennungsformulare von den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes herunter.

Für den Bachelor Chemie-Studiengang:

https://www.zpa.uni-wuppertal.de/fileadmin/zpa/Studiengaenge/Bachelor-1-Fach-Studiengaenge/Chemie/Antrag_Anrechnung_Studienleistungen_Bachelor_Sc_Chemiex.pdf

Für den Master Chemie-Studiengang:

https://www.zpa.uni-wuppertal.de/fileadmin/zpa/Studiengaenge/Master/Master-1-Fach-Studiengaenge/Chemie/Antrag_Anrechnung_Studienleistungen_Master_Chemie.pdf

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular sorgfältig aus! Weder der Prüfungsausschussvorsitzende noch sein Stellvertreter sind eine Art persönlicher Assistent für das Ausfüllen von Formularen!

Es müssen beide Spalten ausgefüllt werden. Auf der rechten Seite (Bachelor- / Master-Chemie) sind die Modulkürzel des jeweiligen Chemie-Studiengangs einzutragen. Die Module, einschließlich Kürzel und Leistungspunkte finden Sie im aktuellen Modulhandbuch, das wiederum in elektronischer Form auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes zur Verfügung steht. Tragen Sie in der rechten Spalte bitte auch die LPs der Module im jeweiligen Chemie-Studiengang ein. Die Noten können Sie von ihrem bisherigen Studiengang übernehmen. Liegt im alten Studiengang für das Modul keine Note vor (also nur „Bestanden“) wird die Note im Chemie-Studiengang mit „ausreichend“ festgelegt. Bitte senden Sie das so ausgefüllte Formular ohne Unterschrift vorab an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Für die endgültige Anerkennung vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin. Hierzu bringen Sie bitte den Ausdruck einer Leistungsbescheinigung mit, aus der hervorgeht, dass Sie die anzuerkennende Leistung tatsächlich erbracht haben. Zusätzlich wird das Originalanerkennungsformular, ihr Studierendenausweis und ein gültiger Personalausweis benötigt.

Die Fachgruppe Chemie bietet bei einem Beginn im SoSe die Einführungsveranstaltungen und ausgewählte weiterführende Lehrveranstaltungen doppelt an. Dies hat sich nach langjähriger Erfahrung bewährt. Allerdings führt dies in den ersten Semestern für SoSe-Anfänger zu einer etwas höheren Lehrbelastung als bei den regulären Anfängern im WiSe. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass durch den Beginn im SoSe in jedem Fall zunächst ein Semester gewonnen wird oder anders formuliert, selbst wenn durch die etwas höhere Lehrbelastung ein Studiensemester mehr benötigt wird, stellt dies im Vergleich zu einem Beginn im darauffolgenden WiSe noch keinen Zeitverlust dar.

Die Möglichkeit, das Chemiestudium an der BUW auch im SoSe zu beginnen, stellt ein attraktives Angebot dar, das von ca. 30-40% der Studierenden genutzt wird.

Je nach der für Sie gültigen Prüfungsordnung können im Offenen Wahlpflichtbereich Industriepraktika entweder im Bachelor- oder im Master-Chemie Studium absolviert werden.

Maßgebend hierfür sind die §10 (b) der Bachelor PO 2018 und §10 der Master PO 2021: Das Absolvieren eines in der Regel chemierelevanten externen Praktikums ist mit einem Mindestumfang von 90 Stunden nachzuweisen. Für jeweils 30 Stunden kommt ein Leistungspunkt zur Anrechnung. Es werden maximal 6 LP angerechnet. Ein externes Praktikum ist vor Antritt unter Angabe der Firma / Institut mit Nennung einer betreuenden Hochschullehrerin oder eines betreuenden Hochschullehrers sowie einer Beschreibung der Praktikumstätigkeit durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen. Über die Anerkennung des Praktikums entscheidet nach Abgabe eines Praktikumsberichts die Betreuerin oder der Betreuer mit Angaben über Art und Umfang (in Stunden) des Praktikums.

Anzumerken hierzu ist, dass das Praktikum die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt oder ein eigenes kleines Forschungsprojekt beinhalten muss. Eine reine Routinetätigkeit (wie häufig bei Studierendenjobs in der chem. Industrie der Fall) wird nicht als Praktikum anerkannt. Klären Sie unbedingt im Vorfeld ab, ob Sie ihre Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen dürfen. Praktikumsberichte, die durch Schwärzen maßgeblicher Inhalte oder drastische Verallgemeinerungen der chem. Formeln faktisch unleserlich bzw. wissenschaftlich unbrauchbar geworden sind, werden ebenfalls nicht anerkannt. Bitte beachten Sie auch, dass Industriepraktika, die im Vorfeld nicht beim Prüfungsausschuss angemeldet wurden (s.o.), nicht anerkannt werden können.

Bachelor-Studium

Nein.

Die Prüfungen der Module „Grundlagen der Chemie“, „Chemie der Haupt- und Nebengruppenelemente“, „Organische Chemie 1“, „Quantitative Analyse (Analytik 1)“ und „Thermodynamik und Elektrochemie“ sind beschränkt wiederholbare Prüfungen, die, wenn sie nicht bestanden wurden, nur zweimal wiederholt werden können. Die Organisation dieser besonders wichtigen Prüfungen läuft über das Prüfungsamt. D.h. Sie müssen sich termingerecht beim Prüfungsamt für die Prüfung anmelden. Eine Abmeldung in der letzten Woche vor der Prüfung ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich (siehe hierzu auch die Prüfungsordnung des Bachelor Chemie-Studiengangs). Nicht-Erscheinen, nicht-termingerechte oder unkorrekte Abmeldung von der Prüfung führen automatisch zur Note „mangelhaft“. Beachten Sie bitte, dass nach dem dritten gescheiterten Versuch eine Zwangsexmatrikulation erfolgt. Es wird dringend geraten, nach dem zweiten Fehlversuch ein Gespräch mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden zu suchen.

Die beschränkt wiederholbaren Prüfungen (und nur diese!) können zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für die Erstprüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also direkt zum 1. Prüfungstermin nach der Vorlesung, antreten und diese Prüfung auch bestehen. Sie können dann zum unmittelbar darauffolgenden Nachschreibetermin noch einmal zur Notenverbesserung antreten. Diese Regel verfällt, sobald ein oder gar mehrere Semester zwischen Erstprüfung und Notenverbesserungsversuch liegen.

Master-Studium

Ja. Die Note des Bachelor-Abschlusses muss mindestens 3,0 sein. Ausnahmen von dieser Regel sind nicht möglich.

Sie müssen sich vorab beim Studierendensekretariat elektronisch registrieren. Sobald Sie die Registrierungsnummer haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Prüfungsausschussvorsitzenden. Bringen sie hierzu die entsprechende Registrierungsnummer, Ihre Bachelor-Urkunde und das Bachelor-Zeugnis mit den Einzelnoten mit.

Nein, grundsätzlich kann auch mit fachverwandten Bachelor-Abschlüssen ein Master Studium Chemie an der BUW begonnen werden. Voraussetzung hierfür sind allerdings mind. 100 LP in Fächern der Chemie. Liegt die Zahl der LP nur knapp unter dieser Grenze, können Auflagen für das Master-Studium erteilt werden. Die Auflagen beziehen sich in der Regel auf das erfolgreiche Bestehen von Lehrveranstaltungen in den höheren Bachelor-Semestern (z.B. AC3, OC3, PC3). Es handelt sich hier aber um Einzelfallentscheidungen für die der Prüfungsausschuss zuständig ist.

Falls es sich um einen FH Bachelor-Abschluss in Chemie handelt, wird dieser ohne Auflagen anerkannt. Mit dem Master-Studium kann unmittelbar begonnen werden. Handelt es sich um fachverwandte Abschlüsse oder Doppelabschlüsse wie z.B. „Chemie mit Biotechnologie“, gilt die 100 LP Regel (siehe oben).

Ja, solange eines der beiden Fächer Chemie ist, wird der Abschluss ohne Auflagen anerkannt.

Nur unter Auflagen, da selbst mit dem Schwerpunkt Chemie nicht die geforderten 100 LP erreicht werden.

Ja, allerdings gelten hierfür strenge Regeln. Es müssen sämtliche Studienleistungen erfolgreich erbracht worden sein. Dies muss anhand eines entsprechenden Ausdrucks einer Leistungsübersicht belegt werden.

Für interne Studierende gilt des Weiteren: Die Bachelor-Arbeit muss abgegeben sein und eine Bestätigung des Betreuers vorliegen, dass die Arbeit mind. mit der Note 4,0 bestanden ist. Hierbei ist zu beachten, dass auch unter der behelfsweisen Zugrundelegung der Note 4,0 für die Bachelorarbeit, der Durchschnitt des Bachelor-Abschlusses nicht schlechter als 3,0 sein darf. Der Bachelor-Vortrag kann dann innerhalb des ersten Master Semesters nachgeholt werden. Dies wird als Auflage bei der Genehmigung der vorzeitigen Aufnahme des Master-Studiums festgehalten. Ansprechpartner ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Auslandsaufenthalte

Grundsätzlich gibt es frei organisierte Auslandsaufenthalte (z.B. über Kontakte der Professor*innen) und solche, für die ein fester Rahmen besteht. Bei den frei organisierten Aufenthalten muss im Vorfeld mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden, welche Leistungen zu erbringen sind bzw. anerkannt werden. Bei den Auslandsaufenthalten mit vorgegebenem Rahmen (z.B. Erasmus) existieren Vereinbarungen (learning agreements) zwischen den beteiligten Universitäten, in denen genau festgehalten ist welche Leistungen zu erbringen sind und wie diese an der BUW anerkannt werden.  

Im Erasmus-Programm wird zwischen Praktikums- und Studien-Aufenthalten unterschieden. Das Praktikum dauert 2 bis max. 12 Monate. Der Studienaufenthalt beträgt 1 oder 2 Semester. Genaue Informationen zum Erasmus Programm finden sich hier

Das Formular „Learning Agreement“ finden Sie hier.

Das Erasmus-Programm gilt nur für Europa. Folgende Universitäten haben eine Vereinbarung mit der BUW abgeschlossen:

Bei selbst organisierten Auslangsaufenthalten existieren keine Beschränkungen.

Mit der PO 2024 wird der Spielraum für Auslandsaufenthalte erweitert. Im Bachelorstudium bietet sich insbesondere der Wahlpflichtbereich im 6. Semester an. Hier wurde ein zusätzliches Modul mit 8 LP geschaffen, das ein Praktikum an einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung beinhaltet. Dieses Praktikum ersetzt - wenn es gewählt wird - die beiden internen Vertiefungspraktika. Im Masterstudium bietet das 3. Fachsemester ausreichend Zeit für einen Auslandsaufenthalt. Hier kann das Vertiefungspraktikum (10 LP) an einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung absolviert werden. Um Studienverzögerungen zu vermeiden, sollte die Dauer des Auslandspraktikums 8 bis max. 12 Wochen nicht überschreiten. Die Praktika können während des Semesters oder idealerweise in den Semesterferien absolviert werden. Bei einem Auslandsaufenthalt während des Semesters können die Vorlesungen an der BUW im Rahmen der digitalen Lehre trotzdem gehört werden. 
Bei frei organisierten Auslandsaufenthalten (also nicht Erasmus) wird in jedem Fall dringend empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem Prüfungsausschuss über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen zu sprechen. Letztlich handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Grundsätzlich stellen die Webseiten der BUW eine Fülle an Informationen zur Verfügung. Zusätzlich ist Prof. Dr. Fabian Mohr der Ansprechpartner innerhalb der Chemie für Auslandsaufenthalte. Eine erste Übersicht möglicher Geldgeber für den Auslandsaufenthalt findet sich hier:

https://www.stipendien.uni-wuppertal.de/de/weitere-foerderung/foerderung-fuer-auslandsaufenthalte/

https://www.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsmobilitaet/finanzierung/

Mit der PO 2024 ist im 1. oder 2. Semester verbindlich ein Kurs „Englisch for Chemists“ zu absolvieren, der die sprachlichen Grundlagen für ein Verständnis der chemischen Fachsprache legt. Welche genauen Bedingungen erfüllt werden müssen, hängt weitgehend von dem zu beantragenden Stipendium ab und sollte im Vorfeld mit dem Prüfungsausschluss abgeklärt werden.

Allgemeine Informationen zu einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier: https://www.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsmobilitaet/faqs-bin-ich-fit-fuers-ausland/

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei Erasmus-Studienaufenthalten sind die Studienleistungen in der Regel vorgegeben, in allen anderen Fällen bedarf es einer Absprache mit dem Prüfungsausschuss.

Weitere Infos über #UniWuppertal: